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   OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01 (I 94)   

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https://dejure.org/2001,9070
OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01 (I 94) (https://dejure.org/2001,9070)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.10.2001 - Ss 203/01 (I 94) (https://dejure.org/2001,9070)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - Ss 203/01 (I 94) (https://dejure.org/2001,9070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfahrensrüge nicht erschöpfender Beweiswürdigung; Fehlerhaftigkeit tatrichterlicher Überzeugungsbildung ; Vollständige Verwertung der in der Hauptverhandlung getroffenen beweiserheblichen Feststellungen; Fehlende Erwähnung eines Beweismittels ; Halten an zugesagte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrüge nicht erschöpfender Beweiswürdigung; Fehlerhaftigkeit tatrichterlicher Überzeugungsbildung ; Vollständige Verwertung der in der Hauptverhandlung getroffenen beweiserheblichen Feststellungen; Fehlende Erwähnung eines Beweismittels ; Halten an zugesagte ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01
    Ob vorliegend der Wohnzweck des Gebäudes als Familienwohnung infolge der Brandstiftung konkludent mit der Folge aufgehoben worden ist, dass der Straftatbestand des § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (und damit auch des § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB) entfällt, ist davon abhängig, ob die Ehefrau des Angeklagten Kenntnis von der beabsichtigten Tat hatte und ihr zustimmte oder zumindest den Dingen ihren Lauf ließ (zu Letzterem vgl. BGH NStZ 1999, 32/34).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01
    Nach BGH StV 1988, 138 f. wird in Umkehrung der bisherigen Rechtsprechung, wonach die tatrichterliche Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, wenn sie sich auf etwas stützt, was nicht zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörte, auch eine solche Überzeugungsbildung als fehlerhaft bezeichnet, der vorzuwerfen ist, dass die in der Hauptverhandlung getroffenen beweiserheblichen Feststellungen nicht vollständig im Rahmen der Beweiswürdigung verwertet worden sind.
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81

    Auseinandersetzen des Gerichts mit dem Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01
    Das Landgericht erörtert zwar das eigentliche Tatgeschehen, setzt sich aber mit dem Verhalten des Angeklagten nach der Tat und seiner Beziehung zu seinem Eigentum nicht auseinander (vgl. dazu BGH StV 1982, 210).
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